Aktualisierung des Status und der Umsetzung des strategischen Vertrags

Aufgrund von Anfragen von Aktionären und Investoren, die das Geschehen bei MBF Group SA beobachten, und aufgrund der Tatsache, dass wir in den letzten Tagen aktuelle Informationen von dem litauischen Auftragnehmer erhalten haben, haben wir uns entschlossen, einen aktuellen Bericht mit den wichtigsten Fakten zu dem genannten Vertrag zu veröffentlichen.

Wir möchten Sie auch darauf hinweisen, dass wir diese Art der Kommunikation aus Gründen der Transparenz und des gleichberechtigten Zugangs zu Informationen gewählt haben.. Wir möchten vorab darauf hinweisen, dass die Veröffentlichung des Berichts dazu dient, alle interessierten Parteien über den aktuellen Stand der Vertragsumsetzung zu informieren, und nicht, um den Aktienkurs des Unternehmens positiv oder negativ zu beeinflussen (dies ist nicht die Aufgabe des Emittenten).

Nach den Informationen und Angaben des litauischen Auftragnehmers wartet dieser derzeit auf eine Vorauszahlung für die Kohlelieferungen durch den Endkunden, die unverzüglich auf das Konto des Unternehmens überwiesen wird. Dem Verwaltungsrat wurde versichert, dass der Vertrag in Bezug auf seine finanziellen Bedingungen und seine Leistung derzeit als unbedenklich gilt. Aufgrund des Umfangs und der Größenordnung des Projekts kam es lediglich zu einer Verzögerung bei den vorbereiteten Lieferplänen, den Zahlungsfristen und der Organisation der Logistik am Abhol- und Lieferort, über die wir auf dem Laufenden gehalten werden.

Gleichzeitig sind wir uns der großen Bedeutung des Vertrages und seiner Wichtigkeit für das Unternehmen bewusst, weshalb wir Sie über die Erfüllung der nächsten Meilensteine und im Falle der Umsetzung auch über die Mengen und Werte der einzelnen Lieferungen auf dem Laufenden halten werden. Darüber hinaus kündigt der Vorstand an, dass wir im Falle der Festlegung eines endgültigen, unantastbaren Zeitplans aufgrund des zu erwartenden Zeit- und Arbeitsaufwands ernsthaft in Erwägung ziehen werden, andere zuvor geschlossene Vereinbarungen und Absichtserklärungen zur Arbeit an der Kohleversorgung aufzugeben.